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Informationen 

Energieausweis: 
 

prinzipiell ist der einfache verbrauchsbasierte Energieausweis möglich für alle:

  • Nichtwohngebäude

  • und Wohngebäude

    • mit 5 oder mehr Wohnungen oder

    • Häuser die den Bauantrag nach dem 31.10.1977 gestellt haben oder

    • Häuser die beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreichen.

 

Mit dem folgenden Formular können Sie berechnen, ob Ihr Wohnhaus das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt und damit die Ausstellung eines verbrauchsbasierten (preiswerten) Energieausweises möglich ist.

Hinweis: Bei komplizierten Objekten, die Sie mit dem untenstehendem Rechner nicht genau erfassen können, dürfen Sie uns gerne anrufen. Wir prüfen dann im Detail, ob der Verbrauchsausweis in Ihrem Fall möglich ist.

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Energieausweis berechnen Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung - energieausweis-vorschau.de EAV



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Energieausweise & Beratung

0177- 198 79 37

Schulzendorfer Str..47
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